Marienhaus Klinikum Eifel Bitburg
54634 Bitburg
Telefon: | 06561/64-0 |
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Telefax: | 06561/64-2657 |
E-Mail: | info.eif@marienhaus.de |
Internet: | http://www.marienhaus-klinikum-eifel.de |
Information zur Besuchsregelung
Liebe Besucher*innen,
aufgrund der beunruhigenden Zunahme des örtlichen Pandemiegeschehens hat das Direktorium in enger Abstimmung mit dem hiesigen Gesundheitsamt zum Schutz unserer Patienten die Aufhebung des Besuchsrechts beschlossen. Diese Regelung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis auf Weiteres. Generell gilt das Besuchsverbot, dies gilt auch grundsätzlich für Kinder. Folgende Ausnahmeregelungen gelten für Besucher*innen:
Notfälle
Bei der Aufnahme von desorientierten Patienten oder Patienten, die sich nicht mehr äußern können, darf zur Unterstützung bei den Aufnahmemodalitäten eine Begleitperson* anwesend sein. Das Gleiche gilt bei Einlieferung mit dem Krankenwagen, wenn die Nachfrage am Empfang erfolgt. Hier ist eine Begleitperson* erlaubt, die vorher vom Empfang bei der ZNA angemeldet wird.
Patienten mit Sedierung (z. B. endoskopische Untersuchungen)
Bei Patienten, die bei Eingriffen eine Sedierung erhalten (z. B. Magen- oder Darmspiegelung), ist eine Begleitperson* gestattet. Diese darf den Patienten zur Unterschriftsleistung begleiten und später zum Abholen vorbeikommen. Kinder dürfen nicht in Begleitung sein.
Kreißsaal/Geburtshilfestation
Die partnerschaftliche Begleitung werdender Mütter im Kreißsaal ist ausdrücklich erwünscht. Dabei ist darauf zu achten, dass die Begleitung eine FFP2-Maske trägt. Die Ausnahmeregelung gilt auch für den Besuch auf der Geburtshilfestation und ist nur auf die partnerschaftliche Begleitung* oder eine enge Bezugsperson* beschränkt. Es ist darauf zu achten, dass bei zwei Patientinnen in einem Zimmer die Besuchszeit pro Person aufgeteilt wird, z. B. zwischen 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Es ist nicht gestattet, dass mehr als eine Begleitperson* gleichzeitig im Patientenzimmer ist. Die Begleitpersonen werden gebeten sich während des Besuchs ausschließlich im Patientenzimmer aufzuhalten.
Ambulante Untersuchung von Schwangeren
Hier ist eine Begleitperson* erlaubt.
Behandlung von Kindern
Bei Kindern darf nur ein Elternteil* anwesend sein. Die Anwesenheit des zweiten Elternteils sowie Geschwistern ist nicht gestattet.
Patienten in Ausnahmesituationen (präfinal, kritischer Allgemeinzustand)
In diesen Fällen ist der Besuch von maximal drei Angehörigen* gleichzeitig möglich. Sollte die Zahl der Angehörigen höher sein, müssen die Angehörigen sich abwechseln.
Begleitperson
Begleitpersonen* außerhalb der vorgenannten Ausnahmeregelungen sind nur erlaubt bei schriftlicher Genehmigung mit entsprechender Begründung durch den zuständigen Arzt.
Gepäck für Angehörige
Sie können gerne Taschen und Utensilien für Patienten am Empfang abgegeben. Diese werden dann von unserem Stationspersonal zum Patienten gebracht.
Grundsätzlich gilt die Einhaltung der Hygienebestimmungen, die auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, der ohne Unterbrechung zu tragen ist, beinhaltet. Um die Sicherheit unserer Patienten zu gewährleisten, ist der Besucher verpflichtet, einen Selbstauskunftsbogen auszufüllen.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
DIE KRANKENHAUSLEITUNG
*ohne eigene Covid-19 Symptome und ohne direkten Kontakt zu einer Covid-19
positiv getesteten Person während der letzten 14 Tage
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